Leipzig, 5.3.2021. Der sächsische Oberlandeskirchenrat Karl Ludwig Ihmels ist neuer Vorsitzender des Evangelischen Medienverbands in Sachsen. Er tritt in dieser Funktion die Nachfolge von Tobias Bilz an, der 2020 zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens gewählt wurde. Der Vorstand des Evangelischen Medienverbands in Sachsen dankte Superintendent Frank Manneschmidt aus Chemnitz, der zwischenzeitlich längere Zeit als stellvertretender Vorsitzender die Leitung übernommen hatte und im Vorstand verbleibt.
„Kirche und der christliche Glauben sind öffentlich und haben ihren Platz in den Medien“, sagte Ihmels nach der Wahl in Leipzig. „Dafür werde ich mich gemeinsam mit dem Vorstand weiter einsetzen – sowohl in der aufmerksamen Begleitung der öffentlich-rechtlichen und privat verfassten Medien, als auch in der Herausgeberschaft kircheneigener Formate.“
Der Evangelische Medienverband in Sachsen e.V. (www.medienverband-sachsen.de) wurde 1999 gegründet und ist Herausgeber der traditionsreichen kirchlichen Wochenzeitung DER SONNTAG in Sachsen. Regelmäßig vergibt der EMV den Evangelischen Medienpreis und beteiligt sich an medialen Projekten wie dem Kirchenmagazin „Evangelisch in Sachsen“ im Regionalfernsehen. Medienpolitisch gibt er Impulse und Stellungnahmen für Gesetzesänderungen und Positionspapiere.
In diesem Zusammenhang bezieht der Evangelische Medienverband in Sachsen aktuell auch Position zu den derzeit in den Landtagen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen behandelten Zustimmungsgesetzen zum novellierten MDR-Staatsvertrag:
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bekennen sich mit der Fortführung der Drei-Länder-Konstruktion des MDR zu einer starken öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Der Programmauftrag des MDR wird neu auch vernetzt für den Telemedienbereich auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt. Die Regelung zu Drittsendezeiten für Gottesdienste und Verkündigungsformate wird fortgeschrieben.
Die Staatsferne in den Aufsichtsgremien des MDR wird durch die vorgesehenen Neuregelungen sichergestellt – allerdings auf Kosten einer Vergrößerung des Rundfunk- und Verwaltungsrats und gleichzeitig zu Lasten des bisher festen Sitzes der Evangelischen Kirchen in Sachsen. Dieser Verlust wird nur bedingt aufgefangen durch einen ebenfalls über die drei Staatsvertragsländer rotierenden Sitz für die Diakonie. Diese Neuregelung führt dazu, dass künftig teilweise gar keine evangelisch-kirchliche Vertretung der Allgemeinheit aus Sachsen im Rundfunkrat möglich ist. Diese Regelung kritisiert der EMV Sachsen deutlich und wird auf eine zukünftige Änderung hinwirken.
Kritisch sieht der EMV auch die im neuen Staatsvertrag in Verbindung mit der Gesetzesbegründung stärker als bisher gewichtete Formulierung, der MDR solle die ihm aus Haushalten und Betriebsstätten für die Verwirklichung seines Programmauftrags aus Mitteldeutschland zufließenden Rundfunkbeiträge anteilig den Ländern zukommen lassen. Zu diesem Spannungsverhältnis erklärt der Evangelische Medienverband in Sachsen:
Der MDR gehört der gesamten Gesellschaft, nicht einzelnen Gruppierungen und nicht dem Staat. Aufgabe des MDR und Zweck des Rundfunkbeitrags ist die Erfüllung des Programm- und Telemedienauftrags, um eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen. Dabei gelten die Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, das Intendantenprinzip und eine binnenplurale staatsferne Aufsicht. Der Gestaltungsanspruch des Staates für die Struktur der Anstalt findet seine Schranken in den verfassungsrechtlich verankerten Grundlagen der Rundfunkfreiheit.